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   OVG Niedersachsen, 13.07.2022 - 9 ME 95/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,17934
OVG Niedersachsen, 13.07.2022 - 9 ME 95/22 (https://dejure.org/2022,17934)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.07.2022 - 9 ME 95/22 (https://dejure.org/2022,17934)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Juli 2022 - 9 ME 95/22 (https://dejure.org/2022,17934)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 782
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.11.2006 - VIII R 81/04

    Hinzuschätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen bei Verletzung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.07.2022 - 9 ME 95/22
    Anders als bei einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 162 AO darf dem Steuerpflichtigen die Verletzung von Mitwirkungspflichten nicht zum Vorwurf gemacht werden (vgl. BFH, Urteile vom 9.5.2017 - VIII R 51/14 - juris Rn. 40 m. w. N. und vom 7.11.2006 - VIII R 81/04 - juris Rn. 14; Rüsken in: Klein, a. a. O., § 71 Rn. 8).

    Allerdings schließt es die Geltung des Grundsatzes "in dubio pro reo" hierbei aus, die Schätzung der verkürzten Abgabe entsprechend den allgemeinen Grundsätzen im Falle der Verletzung von Mitwirkungspflichten im Erhebungsverfahren an der oberen Grenze des für den Einzelfall zu beachtenden Schätzrahmens auszurichten (vgl. BFH, Urteile vom 9.5.2017, a. a. O., Rn. 41 und vom 7.11.2006, a. a. O., Rn. 16).

  • BFH, 09.05.2017 - VIII R 51/14

    Kapitaleinkünfte aus einem Auslandsdepot

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.07.2022 - 9 ME 95/22
    Anders als bei einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 162 AO darf dem Steuerpflichtigen die Verletzung von Mitwirkungspflichten nicht zum Vorwurf gemacht werden (vgl. BFH, Urteile vom 9.5.2017 - VIII R 51/14 - juris Rn. 40 m. w. N. und vom 7.11.2006 - VIII R 81/04 - juris Rn. 14; Rüsken in: Klein, a. a. O., § 71 Rn. 8).

    Allerdings schließt es die Geltung des Grundsatzes "in dubio pro reo" hierbei aus, die Schätzung der verkürzten Abgabe entsprechend den allgemeinen Grundsätzen im Falle der Verletzung von Mitwirkungspflichten im Erhebungsverfahren an der oberen Grenze des für den Einzelfall zu beachtenden Schätzrahmens auszurichten (vgl. BFH, Urteile vom 9.5.2017, a. a. O., Rn. 41 und vom 7.11.2006, a. a. O., Rn. 16).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2022 - 2 S 3137/21

    Verlängerung der Festsetzungsfrist für Spielautomaten-Vergnügungssteuer aufgrund

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.07.2022 - 9 ME 95/22
    Denn eine Verlängerung der Festsetzungsverjährung nach § 11 Abs. 3 NKAG i. V. m. § 169 Abs. 2 Satz 2 AO wegen leichtfertiger Abgabenverkürzung ist weder von der Antragsgegnerin als Abgabengläubigerin, die hierfür die Feststellungslast bzw. die materielle Beweislast trägt (vgl. Rüsken in: Klein, AO Kommentar, 11. Auflage 2012, § 169 Rn. 26; VGH BW, Beschluss vom 24.1.2022 - 2 S 3137/21 - juris Rn. 30), noch von dem Verwaltungsgericht hinreichend nachgewiesen worden.
  • VG Schleswig, 07.06.2023 - 4 A 49/20

    Vergnügungssteuer in Form der Spielgerätesteuer: keine Verlängerung der Dauer der

    Das setzt als strafrechtliche Vorfrage allerdings voraus, dass die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale tatsächlich vorliegen, wofür die Beklagte die materielle Beweislast trägt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. Juli 2022 - 9 ME 95/22 - juris Rn. 7, 9 jeweils m. w. N.) und der Abgabenpflichtige auch schuldhaft gehandelt hat (vgl. BFH, Urteil vom 2. April 1998 - V R 60/97 - juris Rn. 14 ff.; FG Hannover, Beschluss vom 7. August 2000 - 1 V 161/00 - juris Rn. 12; Rüsken in: Klein, AO, 16. Aufl. 2022, § 169 Rn. 26, 35a; Drüen in: Tipke/Kruse, AO/FGO, Stand: Feb. 2023, § 169 AO Rn. 15).
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